Inspektion, Wartung & Instandsetzung Für seilorientierte Freizeitanlagen aller Betreiber und Erbauer
Die steigende Nachfrage nach fachkundigen Dienstleistungen bei bestehenden Seilgärten zeigt uns, wie wichtig es ist, eine jährliche Anlagenwartung durchzuführen. Neben dem jährlichen Inspektionsservice stehen dabei persönliche Beratung sowie schnelle, effektive und effiziente Lösungen "Inhouse" für alle individuellen Belange im Fokus!
Unser faszinatour Service PLUS
Bei jeder faszinatour Inspektion wird nicht nur der Ist-Zustand Ihrer Anlage, wie in der Norm gefordert, erfasst. Wir beraten Sie darüber hinaus gerne und kostenlos über zukünftig zu erwartende Reparaturen und Wartungen, zu einer Steigerung der Auslastung Ihrer Anlage und Möglichkeiten der Optimierung von Betriebsabläufen sowie zu sinnvollen Umbauten oder Erweiterungen.
Bei kleineren Instandsetzungsarbeiten beraten wir Sie, wie diese von Ihrem Anlagentechniker ausgeführt werden können. Möglicherweise benötigte Standard-Ersatzteile können direkt von unserem Inspektionsteam vor Ort erworben werden.
Inspektion gemäß Norm DIN EN 15567
Wir unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle und stehen dafür mit unserem Namen. Unser Kooperationspartner Thomas Gradl ist „Ermächtigter Sachverständiger der IAPA CERT“ und Mitglied des „Sicherheitskreises Seilkletteranlagen (SISKA).
Änderungsinspektion gemäß DIN EN 15567
Mit der Überarbeitung der Seilgarten Norm im Jahre 2015 wurde auch die Frage nach der Abnahme bei Änderungen an kritischen Anwendungen geregelt. Gerne führen wir bei Ihrer Anlage eine Änderungsinspektion auch bei Änderungen an "kritischen Anwendungen" durch.
Inspektion gemäß Norm DIN EN 79161 Spielplatz
Als einer der ersten nach DIN 79161 geprüften "qualifizierten Spielplatzprüfer" können wir Ihnen auch die Überprüfung Ihres Spielplatzes mit anbieten. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
PSA Überprüfung
Die Norm DIN EN 15567 fordert eine jährliche Überprüfung aller PSA-Produkte inkl. Dokumentation. Sie haben zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen ausgebildeten Sachkundigen PSA? Gerne übernimmt unser Kooperationspartner Thomas Gradl die Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung vor Ort inkl. der erforderlichen Dokumentation.
Dauer: in Abhängigkeit von Art und Umfang der Ausrüstung
Preis: ca. 20,- bis 25,- € zzgl. MwSt. pro Ausrüstungsset (Gurt, Verbindungsmittel, Helm) inkl. Dokumentation
Smart Belay® Partnerschaft - Masterservice
Mit unserem Kooperationspartner Thomas Gradl als Smart Belay® – Masterservice Partner haben Sie bei der geforderten Wartung und jährlichen Überprüfung der Geräte die Möglichkeit, folgende Kundendienstleistungen in Anspruch zu nehmen:
- Smart Belay® - Wartung und Überprüfung einzelner defekter Geräte während der jährlichen Inspektion Ihrer Anlage
- Smart Belay® - Wartung und jährliche Überprüfung aller Geräte in Absprache mit Einsendung
Unser Qualitätsversprechen
Inspekteure sollten eine Zertifizierung hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung vorweisen können. Unser Inspektionsfachmann Thomas Gradl ist IAPA anerkannter Sachverständiger.
All unsere Inspekteure sind ausgebildete "Sachkundige für PSA gegen Absturz nach BGG 906" und können umfangreich vor Ort zum Thema Ausrüstung beraten.
Unsere Mitarbeiter sind ausgebildet und zertifiziert von verschiedensten Verbänden u.a. der FISAT, der IRATA und dem internationalen Bergführerverband UIGM.
Für all unsere Tätigkeiten, auch bei Inspektion und Ausbildung, sind wir adäquat versichert.
Unsere Kunden bekommen eine ausführliche Dokumentation, in der wir bis zu einzelnen Bauteilen genau darlegen, was von uns überprüft wurde. Allgemein verfasste, nicht belastbare Inspektionsberichte gibt es bei uns nicht.
Für die Durchführung einer ordnungsgemäßen und kompetenten Inspektion stehen SIE als Verantwortlicher im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht in der Haftung.
Sicherheitsmängel und Optimierungspotentiale zu finden ist die vordergründige Aufgabe von Inspektionen. Doch was nützt sie ohne fundierte Beratung zur technischen Umsetzung und Begleitung bei Veränderungsprozessen in Ihrer Anlage?
Aus hunderten Inspektionen verschiedenster Anlagentypen und dem jahrelangen fachlichen Austausch in verschiedenen Gremien (ERCA Expertengruppe Ausbildung und Inspektion, IAPA CERT und dem Normenausschuss auf internationaler Ebene) verfügen wir über einen Erfahrungshorizont der mit Sicherheit auch für Ihren Seilgarten das Beste bedeutet.
Kriterien zur Auswahl von Inspektionsstellen
1. Zertifizierung:
- Die Unterscheidung in Inspektionsstelle Typ A und Typ C beschreibt den Grad der Unabhängigkeit und gibt keinen Anhaltspunkt über Ihre Inspektionskompetenz.
- Hat die Inspektionsstelle eine fachbezogene Ausbildung und Zertifizierung (z.B. bei Verbänden) durchlaufen?
- Welchen Aufwand (Fortbildung, Mitarbeit in Fachgremien) betreibt die Inspektionsstelle, um auf dem neuesten Stand zu bleiben?
- Wie kann die Inspektionsstelle ihre Zertifizierung und Ausbildung nachweisen (Urkunde, Ausweis)?
- Kann die Inspektionsstelle zur verbesserten Außendarstellung des Auftraggebers ein "Inspektionszertifikat" z.B. von Verbänden (ERCA / IAPA) ausstellen?
2. Haftung
Letztendlich hat der Betreiber des Seilgartens für die ordnungsgemäße und sachkundige Durchführung der in der Seilgarten Norm geforderten Inspektionen Sorge zu tragen. Inspektionsstellen müssen im für die Überprüfung festgelegten Bereich sachkundig sein.
mehr lesenDie Neufassung der Norm fordert sowohl für die "Inspektion vor der Inbetriebnahme“ wie auch für "regelmäßig wiederkehrende Inspektion" eine Funktionsprüfung in der Höhe durch einen Kontrolleur. D.h. eine Inspektion ausschließlich vom Boden aus ist nicht mehr zulässig.
3. Ausbildung der Inspekteure
Nach DIN EN 17020 "Anforderungen an den Betreib verschiedener Typen von Stellen die Inspektionen durchführen" muss die Inspektionsstelle Anforderungen an die Kompetenz für alle Beschäftigten [...] festlegen und dokumentieren, einschließlich den Anforderungen an Ausbildungen, Schulungen, technisches Fachwissen, Fertigkeiten und Erfahrungen.
mehr lesenDas dokumentierte Schulungsverfahren muss eingehen auf die Zeit der Einführung, die Zeit der Arbeit mit erfahrenen Inspektoren unter Aufsicht und auf fortlaufende Schulungen (z.B. Drahtseilkunde im Hinblick auf die Neufassung der Seilgartennorm).
Die Inspektionsstelle muss Kenntnisse über die bei der Herstellung verwendete Technik haben. Die Art und Weise, in der die Produkte verwendet werden. Die Fehler, die sich bei der Verwendung des Produktes einstellen können.
4. Persönliche Schutzausrüstung PSA
Die Inspektionsstelle muss zukünftig bei einer "regelmäßig wiederkehrenden Inspektion" prüfen, ob ein Bericht zur PSA vorhanden ist. Der Inspekteur sollte allein aus diesem Grunde "Sachkundiger für PSA gegen Absturz" sein und dies auch nachweisen können.
5. Bewertung
- Werden ausschließlich Mängel aufgezeigt oder auch verschleißintensive Stellen?
- Wird bei den Mängeln und der Mängelbeseitigung in Kategorien unterschieden?
- Welcher zeitliche Rahmen zur Mängelbeseitigung wird vorgegeben?
- Wird eine Einschätzung zukünftig zu erwartender Mängel gegeben?
- Findet eine Inspektion ausschließlich nach Teil 1 der Seilgarten Norm statt oder finden Aspekte von Teil 2 Einfluss in die Inspektion?
- Werden Ergebnisse der "visuellen Routine Inspektionen" und der "Operativen Inspektionen" berücksichtigt?
6. Dokumentation
- Findet ein Abgleich der bestehenden Anlage mit vorhandenen Plänen und Dokumentationen statt?
- Wird dokumentiert, was genau in der Anlage geprüft wurde (z.B. Stahlseile, Endverbindungen, Plattformen, Beschilderung, Unterkonstruktionen)?
- Wird ein Inspektionsbericht erstellt, aus dem klar hervorgeht, welcher Mangel wie und bis wann zu beheben ist? Allgemeine Aussagen wie: "Das Aktionsseil weist einen Knick auf." in einer Anlage mit über 70 Übungen sind wenig hilfreich.
- Zusätzliche allgemeine Punkte, die einen Inspektionsbericht beinhalten müssen, sind in der Seilgartennorm unter 7.1.5 geregelt. Wichtig ist u.a. eine Aufzeichnung jeglicher Mängel: Jeder gefundene Sicherheitsmangel ist zur Zufriedenheit der Inspektionsstelle zu beheben, bevor der Seilgarten genutzt wird.
- Angaben dazu, was aus dem ursprünglichen Anwendungsbereich der Inspektion herausgenommen wurde.
7. Beratung
- Findet ein ausführliches Abschlussgespräch statt?
- Werden Handlungsalternativen aufgezeigt, um Verschleiß zukünftig zu minimieren?
- Wird auf für die Anlage relevante Veränderungen und Neuerungen in der Branche hingewiesen?
- Kann die Inspektionsstelle auch zu Teil 2 der Seilgartennnorm "Anforderungen an den Betrieb" informieren und beraten?
- Kann ggf. eine Beratung zu "verweisenden Normen", z.B. "Endverbindungen für Drahtseile" oder "Spielplatz", stattfinden?
8. Seilzugang
Um alle zu inspizierenden Punkte in einem Seilgarten sicher anklettern zu können, muss die Inspektionsstelle bzw. der Inspektor nachweislich über eine seiltechnische Ausbildung verfügen.
9. Kompetenz
Die Kompetenz, eine Inspektionsstelle zu beurteilen, ist schwer. Erfolgreiche Inspektionstätigkeit, gerade bei "regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen", fordert ein hohes Maß an Erfahrung. Entscheidungen, die zur Kompetenzbewertung beitragen können:
mehr lesen- Ist die Inspektionsstelle in der Branche integriert?
- Welche Reputationen hat die Inspektionsstelle?
- Welchen Erfahrungshorizont hat die Inspektionsstelle?
- Wie viele Inspektionen werden von der Inspektionsstelle durchgeführt?
- Wie viel Zeit nimmt sich die Inspektionsstelle für die Inspektion?
- Welche Informationen und Unterlagen kann die Inspektionsstelle im Vorfeld der Inspektion zur Verfügung stellen?
- Wie sieht der Inspektionsbericht aus?
10. Versicherung
Die Inspektionsstelle hat die Pflicht zu einer adäquaten Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung.